Allgemeine Information zu Anerkennungen
Hinweise und Informationen zu den Kriterien für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie in der Übersicht der Studienpräses.
European Credit Transfer System (ECTS)
Grundsätzlich streben BA- und MA-Studienprogramme eine erhöhte Mobilität von Studierenden an. Zur Vergleichbarkeit des Arbeitspensums ("Workload"), das Studierende bewältigen müssen, um eine bestimmte Lehrveranstaltung zu absolvieren, wurde daher das "European Credit Transfer System" (ECTS) eingeführt, das die Mitnahme von Studienleistungen von einer Universität zu einer anderen erleichtert. Damit wird das Ausmaß von Studienleistungen europaweit definiert.
Bei Anerkennungen ist neben den ECTS-Punkten vor allem die inhaltliche Gleichwertigkeit von Studienleistungen den Studienplanpunkten aus den Studienplänen der Bildungswissenschaft zu prüfen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Anerkennungen lt. §78 UG
- Neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen: Informationen des Büro Studienpräses
- Informationen zum Prozess der Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen finden Sie hier.
Hinweis zur Anerkennung von Schulleistungen
- Die Anerkennung von Leistungen aus sekundären Bildungseinrichtungen (AHS, BHS) als Alternative Erweiterung (AE) ist nicht zulässig. Als AE können ausschließlich Leistungen aus postsekundären Bildungseinrichtungen anerkannt werden.
- Anerkennung von Schulleistungen sind im Bachelorstudium bezogen auf konkrete curricular verankerte Lehrveranstaltungen grundsätzlich nur dann möglich, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen (§ 78, Abs. 1, UG). Dies gilt ausschließlich für Leistungen, sie an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern (§ 78, Abs. 2, lit b, UG) positiv absolviert wurden.
- Anerkennungen aus allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) sind im Bachelorstudium Bildungswissenschaft nicht möglich.
Anerkennungsverordnung - Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Version 2018)
Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Bildungswissenschaft (Version 2011) (A 033 645) für das Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Version 2018) (A 033 645) - Wiederverlautbarung - Nr. 225 am 27.07.2018
mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2017_2018/2017_2018_225.pdf
Hilfe?
Welche Beratungs- und Informationsmöglichkeiten werden angeboten?
- Die Studienberatung der Bildungswissenschaft ist für Fragen bezüglich der Anerkennung erreichbar
- Die Studienprogrammleitung Bildungswissenschaft bietet auch selbst eine Sprechstunde an