Anerkennung beruflicher oder außerberuflicher Qualifikationen

Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

Mitteilungsblatt - 407 Verordnung des Studienpräses zur Durchführung von Anerkennungsverfahren und
Validierungen

 

Ablauf der Validierung

Formular elektronisch ausfüllen, Unterlagen vorbereiten, mit Handysignatur oder eingescannter Unterschrift signieren (Formular muss bearbeitbar bleiben).

Dieses Formular inklusive Unterlagen ist elektronisch per E-Mail (u:account) unter sss.bildungswissenschaft@univie.ac.at einzureichen.

Das SSC informiert, ob und in welcher Form die Validierung stattfindet (per Mail, online Gespräch, Gespräch vor Ort).

Das Ergebnis der Validierung wird den Studierenden per Mail (u:account) übermittelt.

 

 

Informationen zum weiteren Ablauf, sowie zum Antrag auf Anerkennung

Erst nach Durchführung der Validierung von Lernergebnissen von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen durch die fachlich zuständige SPL, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

 

Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:

Der Antrag auf Anerkennung ist bei dem/der zuständigen SSC/SSSt (siehe dazu Informationen und Formulare für die Validierung (außer)beruflicher Qualifikationen) zu stellen.

Das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“ ist dem Antrag auf Anerkennung als Nachweis der Leistung beizulegen.

Die Qualifikation (Quellleistung) sowie die Prüfung/Lehrveranstaltung für die anerkannt werden soll (Zielleistung) ist im Formular anzuführen.

 

Validierung kann nicht erfolgen:

Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden → die laut Curriculum angebotene LV/Prüfung ist zu absolvieren.

 

Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:

Maßnahmen können z.B. ein mündliches Gespräch zur Überprüfung der Qualifikationen sein.

Das SSC schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.

Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.

Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an sss.bildungswissenschaft@univie.ac.at.

SPL trifft Entscheidung ob Validierung erfolgen kann oder nicht.