Was sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen?

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen stellen einen Prüfungsvorgang dar, der sich über die gesamte Dauer der Lehrveranstaltung erstreckt und mindestens zwei zu erbringende Teilleistungen beinhaltet. Die Teilleistungen können mündlich oder schriftlich erbracht werden, es kann aber auch eine praktische Tätigkeit (z.B. im Labor) beurteilt werden.

Für die Beurteilung sind die einzelnen Teilleistungen in einem sachlich angemessenen, fairen und nachvollziehbaren Ausmaß heranzuziehen (siehe unten). Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Bewertung von Prüfungsleistungen nach einem Punkteschema oder qualitativ nach Grad der Erfüllung von bestimmten qualitativen Kriterien vornehmen.

Anwesenheitsregelungen im pi-Lehrveranstaltungen

Es gibt keine automatische Anwesenheitspflicht in PI-LVs. Anwesenheitspflicht kann von der jeweiligen Lehrperson insbesondere dann festgelegt werden,

  • wenn die aktive Mitarbeit oder
  • die Zusammenarbeit der Studierenden zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erforderlich ist oder
  • Teilleistungen erbracht werden müssen.

Sollte von der Lehrperson eine Anwesenheitspflicht festgelegt werden, so ist diese verpflichtend auf u:find bekannt zu machen. Das betrifft die Regeln und auch die Erläuterungen zum didaktischen Konzept der PI-LV, um die Erfordernisse der Anwesenheit auch zu erklären.

Darüber hinaus darf ein von der Lehrperson definiertes Ausmaß der Anwesenheit als Mindestanforderung für den Abschluss der Lehrveranstaltung festgelegt werden. Prinzipiell ist Lehrenden die Anwesenheitsregelung freigestellt. Anwesenheit als solche darf jedoch nicht in die Beurteilung im Sinn von Leistungserfassung einfließen.

 

Die Bekanntgabe von Informationen zur Anwesenheitsregelung auf Moodle ist nicht ausreichend!

 

In der konsolidierten Fassung der Satzung der Universität Wien können Sie die jeweils aktuell gültigen Regelungen einsehen: satzung.univie.ac.at/studienrecht/