Was ist eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung?

Wenn Sie eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ("Vorlesung") abhalten, dann vermitteln Sie exemplarisch Inhalte und Stoff, welche dann in einer Lehrveranstaltungsprüfung geprüft werden.

Was muss bei einer Lehrveranstaltungsprüfung beachtet werden?

  • Die Beurteilung erfolgt auf Grund einer einzigen schriftlichen oder mündlichen Prüfung.
  • Während einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung werden keine Teilleistungen gefordert. Sie haben die Möglichkeit, Bonuspunkte einzusetzen.
  • Die Prüfung ist von der/dem Leiter*in der Lehrveranstaltung selbst abzuhalten, bei Bedarf hat die Studienprogrammleitung andere fachlich geeignete Prüfer*innen heranzuziehen (insb. bei Gastprofessor*innen).

Wie viele Prüfungstermine müssen für eine Lehrveranstaltungsprüfung angeboten werden?

Für Lehrveranstaltungsprüfungen sind mindestens vier Prüfungstermine anzusetzen:

  • nach Ende der Lehrveranstaltung im selben Semester sowie
  • am Anfang, in der Mitte und am Ende des folgenden Semesters.

Dies ist eine Mindestbestimmung. Es können in Absprache mit der Studienprogrammleitung weitere Termine angeboten werden. Bei Bedarf dürfen Prüfungen auch zu Beginn und am Ende von lehrveranstaltungsfreien Zeiten abgehalten werden, wobei darauf zu achten ist, dass den Studierenden daraus kein Nachteil entsteht.

Mit Zustimmung der Studierenden können die Prüfungen auch in der übrigen lehrveranstaltungsfreien Zeit erfolgen.