Informationspflicht der Lehrenden

 

Für die Leiter*innen von Lehrveranstaltungen gilt eine gesetzlich verankerte Informationspflicht gegenüber den Studierenden. Das umfasst folgende Informationen:

  • Sprache, in der die Lehrveranstaltung abgehalten wird bzw. in der die LV abgeschlossen werden kann
  • Ziele, Inhalte und Methoden der Lehrveranstaltung
  • Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
  • Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
  • Prüfungsstoff (nur bei nicht-prüfungsimmanenten Veranstaltunge = VO)
  • Literatur (exemplarische Angaben zur Veranschaulichung/Vertiefung der LV-Inhalte)


Diese Informationen sind rechtzeitig vor dem Beginn der Lehrveranstaltung durch Eintragung in das Online- Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien bekannt zu geben (Studienrecht § 8 und 10 Abs. 3).

Tragen Sie diese Informationen deshalb unbedingt vor dem Start der Anmeldephase, spätestens aber vor dem Beginn der Lehrveranstaltung über das Lehrendeninterface auf U:SPACE für das Vorlesungsverzeichnis ein.

Fragen? Probleme?

Sollten Sie Fragen über die Eintragung bzw. die Kategorien haben, wenden Sie sich bitte an das Team unserer Studienkoordination des SSC Bildungswissenschaft unter studienkoordination.biwi@unvie.ac.at