die Noteneintragung erfolgt über U:SPACE
bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen - Studienrecht § 10 (4):
Die Leiterin oder der Leiter der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung ist berechtigt,
das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages
bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April,
bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September
zu gestatten.
Die Beurteilung hat innerhalb von 28 Tagen nach der Abgabe zu erfolgen.
Das letztmögliche Leistungsdatum ist dabei der 30.04. bzw. der 30.09. für pi-LV des vergangenen Semesters.
bei nichtprüfungsimmanten Lehrveranstaltungen müssen 4 Prüfungstermine angeboten werden - Studienrecht § 8 (2):
Die Beurteilung hat innerhalb von 28 Tagen nach der Prüfung zu erfolgen.
Prüfungstermine sind im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters der Lehrveranstaltung festzulegen.
Notenskala
Das österreichische Benotungssystem basiert auf einer Notenskala von 1 bis 5 (es werden nur ganze Noten vergeben, keine mit Dezimalstellen):
1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = genügend, 5 = nicht genügend (negative Leistung)
NE = Nicht erschienen (relevant nur für Vorlesungsprüfungen!)
AB = Abmelden
X = Plagiat bzw. erschlichene Leistung - dies bitte ausschließlich nach Rücksprache mit der Studienprogrammleitung in bestätigtem Plagiatsfall zu vergeben
Alle Studierenden müssen mit einer Note beurteilt werden; es ist nicht möglich, eine »Teilnahmebestätigung« auszustellen.
Wenn Studierende regulär zur Veranstaltung angemeldet waren und innerhalb des Semesters nicht abgemeldet wurden oder keinen triftigen Grund vorlegen können, warum die Lehrveranstaltung nicht beendet werden konnte (Krankheit, Todesfall, Geburt, Schwangerschaft, etc.), müssen sie trotzdem benotet werden - auch wenn das zu einer negativen Note führen würde.
Ausnahmen sind unbedingt dem SSC zu melden - in Absprache mit der SPL können immer individuelle Lösungen gefunden werden.