How to do ... Masterprüfung!
Auch der letzte Schritt des Masterabschlusses muss gut organisiert sein. Hier findet ihr dazu ein "How to do ... Masterprüfung!"
Anmeldung zur Masterprüfung
Die Anmeldung und Einreichung der Formulare erfolgt per Mail an Andrea Fennes:
Für die Anmeldung der Masterprüfung benögt es folgende Dokumente:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Anmeldung zur Masterprüfung"
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular über die Prüfungsliteratur
- Gutachten der Masterarbeit
Für die Anmeldung zur Masterprüfung muss der Prüfungssenat eingetragen werden. Dieser besteht aus zwei Prüfer*innen und dem*der Vorsitzenden.
1) Erstprüfer*in:
Das ist der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Das Prüfungsfach ist dabei der Schwerpunkt, in welchem die Masterarbeit verfasst wurde bzw. die Grundlagensichernde Pflichtmodulgruppe. Dieser Bereich muss bereits bei der Anmeldung des Masterarbeitsthemas festgelelgt werden. Es ist oft auch möglich mit Erstprüfer*innen einen Sprechstundentermin zu vereinbaren um den Prüfungsstoff gemeinsam zu besprechen.
2) Zweitprüfer*in:
Diese Person können sich Studierende aus der Liste der möglichen Prüfer*innen aussuchen. Das Prüfungsfach orientiert sich an dem Bereich, dem die Person zugeordnet ist (s. Liste). Es ist oft auch möglich mit Zweitprüfer*innen einen Sprechstundentermin zu vereinbaren um den Prüfungsstoff gemeinsam zu besprechen.
3) Vorsitzende*r:
Hier können Studierende einen Vorschlag machen. Der Vorsitz darf weder Betreuer*in noch Zweitprüfer*in sein. Die Vorsitze werden von der Studienprogrammleitung nach Verfügbarkeit zugeordnet wobei hier bei Möglichkeit Rücksicht auf die Vorschläge der Studierenden genommen wird.
Prüfungsliteratur
Das Formular über die Prüfungsliteratur muss von den Prüfer*innen unterschrieben und bei der Anmledung zur Masterprüfung von den Studierenden abgegeben werden.
In jedem der Prüfungsfächer beziehungsweise für jeden prüfenden Person gibt es zwei Themenbereiche.
Die Prüfungsliteratur wird mit den einzelnen Prüfer*innen vereinbart. Vorgaben hinsichtlich des Umfangs und der Art der Literatur (Monographie, Sammelband, Artikel) gibt es von Seiten der SPL nicht.
Ablauf der Masterprüfung
Die Masterprüfung dauert insgesamt eine Stunde und gliedert sich in folgende Teile:
Einführung und Begrüßung
Die Studierenden werden zu Beginn ihrer Prüfung von dem*der Vorsitzenden gefragt, ob sie sich körperlich und psychisch in der Lage fühlen, die Masterprüfung abzulegen. Wird diese Frage verneint, muss ein ärztliches Attest nachgereicht werden und es wird kein Prüfungsantritt gezählt. Wird diese Frage bejaht, kann die Prüfung beginnen.
1) Vorstellung & Defensio der Masterarbeit (ca. 15 Minuten)
Dieser Teil wird von dem*der Vorsitzenden moderiert. In der Regel stellen die Studierenden ihre Arbeit kurz vor und beantworten dann einige weiterführende Fragen dazu.
FAQ: Darf man für die Präsentation eine PPP oder ähnliche Präsentationsformen verwenden?
A: Die Vorstellung der Masterarbeit erfolgt ohne Folien oder andere Präsentationsmaterialien ausschließlich mündlich.
2) Erstes Prüfungsfach / Erstprüfer*in (ca. 15 Minuten)
In diesem Teil werden die Themen des ersten Prüfungsfachs geprüft. Dieser Prüfungsteil kann unterschiedlich gehandhabt werden - bei manchen Prüfer*innen besteht dieser Teil ausschließlich aus Fragen zu den erarbeiteten Themen während andere Prüfer*innen als Einstieg in das Thema um eine kurze mündlichen Präsentation bitten und daran anschließend Fragen stellen.
3) Zweites Prüfungsfach / Zweitprüfer*in (ca. 15 Minuten)
In diesem Teil werden die Themen des ersten Prüfungsfachs geprüft. Dieser Prüfungsteil kann unterschiedlich gehandhabt werden - bei manchen Lehrpersonen besteht dieser Teil ausschließlich aus Fragen zu den erarbeiteten Themen während andere Lehrpersonen als Einstieg in das Thema um eine kurze rein mündlichen Präsentation bitten nach welcher anschließend Fragen gestellt werden.
4) Abstimmung des Prüfungssenats und Verkündung der Beurteilung
Nachdem alles vollständig abgeprüft wurde wird die studierende Person gebeten den Raum zu verlassen damit sich der Prüfungssenat abstimmen und zu einer Beurteilung kommen kann. Das sollte nicht länger als 10-15 Minuten dauern. Zur Verkündung der Beurteilung wird der*die Studierende wieder in den Raum gebeten (ohne Zuschauer*innen/-hörer*innen) und es werden zwei Noten bekannt gegeben. Eine Note setzt sich aus der Defensio der Masterarbeit (s. 1)) und dem ersten Prüfungsfach (s. 2)) zusammen. Die zweite Note ist für das zweite Prüfungsfach (s. 3)).
FAQ: Dürfen bei der Masterprüfung Familienangehörige/Freund*innen zuschauen/-hören?
A: Als kommissionlle Prüfung ist die Masterprüfung grundsätzlich öffentlich. Je nach Raumgröße, ist der Platz für Zuschauer*innen/-hörer*innen aber begrenzt.
FAQ: Kann ich bei der Prüfung auch sagen, dass ich keine Zuhörer*innen möchte?
A: Grundsätzlich ist die Prüfung öffentlich - der Prüfungssenat kommt den Studierenden aber da entgegen und bittet Zuhörer*innen, den Raum zu verlassen. Das kann man auch direkt vor der Prüfung bekannt geben.
Und nach der Masterprüfung?
Nach der Masterprüfung wird das Protokoll von allen Mitgliedern des Prüfungssenats unterschrieben an das StudienServiceCenter übermittelt. Danach können die Abschlussdokumente erstellt werden. Diese werden elektronisch an die Studierenden (auf die Mailadresse des u:account) gesendet.
Studierende müssen dann noch die Umfrage der Statistik Austria zu Auslandsaufenthalten absolvieren (Link wird in der Mail des SSC übermittelt) und die Bestätigung an das SSC schicken. Wenn auf Rechtsmittel verzichtet wird (per Mail an das SSC) kann der Titel direkt geführt werden. Ansonsten gilt eine 4-wöchige Frist für Rechtsmittel, bevor der Titel angeführt werden darf.