How to do ... Masterarbeit!

Von der Themenfindung bis zur Plagiatsprüfung - der Prozess der Masterarbeit beginnt weit vor dem letzten Semester und ist oft kompliziert als auch langwierig. Hier ist ein kleines "How to do" ... Masterarbeit!

Themenfindung

Das Thema der Masterarbeit will gut gewählt sein - schließlich beschäftigt man sich mit diesem ausgiebig und intensiv über einen längeren Zeitraum hinweg.

Wichtig ist - das Thema einer Masterarbeit muss so weit eingegrenzt sein, dass es "innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten bearbeitet werden kann" (Satzung der Uni Wien, §14(1)) Bei dieser Frist ist die Themenfindung und die Vereinbarung einer Betreuung aber nicht inkludiert!

Tipp:

Es ist deshalb zu empfehlen, bereits in den ersten Semestern in den Lehrveranstlatungen nach Themen zu suchen, die für eine Masterarbeit geeignet sind. Seminararbeiten bieten nicht nur die Möglichkeit, wissenschaftliches Arbeiten zu perfektionieren. Nach einer (meist sehr eingegrenzten) Auseinandersetzung mit einem Thema, eröffnen sich oft neue Forschungslücken oder Ausblicke, die in einer Masterarbeit vertieft und weiter verfolgt werden können.

Durch eine Mitarbeit in Forschungsprojekten des Instituts ist es ebenso möglich geeignete Themen zu finden, zu welchen man bereits selbst empirischen Material erhoben oder Erkenntnisse gewonnen hat. Das Wahlmodul 16 "Wissenschaftspraktikum" bietet dafür auch einen Rahmen, in dem dieser Prozess reflektiert und begleitet werden kann. Informationen zu laufenden Forschungsprojekten finden sich auf der Homepage des Instituts (in Arbeit).

Wenn ihr schon einen Schwerpunkt ins Auge gefasst habt, aber unsicher seid, welche Betreuungsperson am besten dazu passen könnte, empfiehlt es sich auf u:thesis über die "erweiterte Suche" nach Masterarbeiten zu filtern, die von bestimmten Betreuungspersonen betreut wurden.

 

 

 

Betreuungsvereinbarung

Die Liste der Betreuungsberechtigten Personen findest du hier.

Es ist nicht möglich eine Betreuung mit einer externen Person  (z.B. eines anderen Instiuts, einer anderen Universität) zu vereinbaren.

Auf der Liste der Betreuungsberechtigten Personen stehen auch Professor*innen, die keine Lehrverpflichtung am Institut Bildungswissenschaft haben, aber diesem dennoch zugeordnet sind. Das betrifft besonders Professuren, die zum Bespiel dem Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZLB) oder den Gender Studies (SPL 20 Kultur- und Sozialanthropologie) zugeordnet sind.

Es ist daher nicht möglich bei jeder der angeführten Betreuungspersonen eine Lehrveranstaltung zu absolvieren. Jedoch bieten alle Personen eine Sprechstunde an, in welcher das Thema vorgestellt oder gemeinsam für eine Betreuung adaptiert werden kann. Es kann auch sein, dass die Betreuungspersonen ein kurzes Exposé wünschen, um die notwendigen Informationen zu haben, ob sie das Thema betreuen können oder nicht.

Ob das Thema oder auch ein spezifisches methodisches Vorgehen in den Bereich der jeweiligen Betreuungsperson fällt, kann auch über einen Blick in deren Publikationen zeigen! Veröffentlichungen können ganz einfach auch über u:cris gesucht werden.

Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Studierenden, sich eine Betreuungsperson zu organisieren. Solltet ihr dabei Unterstützung benötigen oder nicht genau wissen, wie ihr euer Thema anpassen könnt, um eine geeignete Betreuung zu vereinbaren, hilft euch unser Team der Studienkoordination gerne weiter.

Schwerpunkt der Masterarbeit

Die Masterarbeit wird entweder in der

a) Grundlagensicherernden Pflichtmodulgruppe oder

b) gewählten Pflichtmodulgruppe (I-IV)

verfasst.

Die Angabe des Schwerpunkts der Arbeit bedeutet zugleich den Inhalt des ersten Prüfungsfachs der Masterprüfung.

Anmeldung des Themas und der Betreuung der Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit muss angemeldet und von der Studienprogrammleitung bewilligt werden.

Dafür muss bereits die Betreuungsperson feststehen sowie in welchem Schwerpunkt die Arbeit geschrieben wird.

Folgende Formulare sind für die Anmeldung des Masterarbeitsthemas notwendig:

  • Antrag auf Anmeldung des Themas (inkl. Exposé und Zeitplan)
  • Regeln der guten Wissenschaftlichen Praxis

Hier gibt es Mindestanforderungen für das Exposé, die von der Studienprogrammleitung festgelegt wurden und zur Orientierung dienen sollen.

Masterarbeit - Begleitseminar

Das Begleitseminar für die Masterarbeit (M17a) ist ein Pflichtmodul und muss im Masterstudium absolviert werden.

Es kann nicht jedes Semester ein Begleitseminar, welches sich inhaltlich an der jeweiligen Pflichtmodulgruppe (Schwerpunkte I-IV) orientiert, angeboten werden. Daher werden diese Seminare in der Regel inhaltlich offen gehalten und orientieren sich eher an dem methodischen Vorgehen.

Die Seminare sind in der Regel auch so gestaltet, dass man zu jedem Zeitpunkt des Arbeitsprozesses teilnehmen kann.

Achtung! Die Absolvierung eines Begleitseminars bedeutet nicht gleich die Betreuung der Masterarbeit durch die jeweilige LV-Leitung! Es ist aber möglich/sinnvoll, sich in das Begleitseminar der Betreuungsperson anzumelden, sollte diese eines anbieten.

Auch wenn es sich um einen Arbeitsprozess handelt, der schwer zu beurteilen ist, muss für das Seminar eine Note eingetragen werden. Da es sich um eine Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, gibt es Teilleistungen, welche die Verfassung der Masterarbeit unterstützen sollen (Entwurf/Verfassen des Exposés, Präsentation des Masterarbeitsthemas, etc.).

Fertig? - Masterarbeit einreichen!

Unterlagen, die für die Einreichung der Masterarbeit benötigt werden:

  • Masterarbeit - zweimal fest (hart - wie ein Buch), doppelseitig gebunden (s. Formvorgaben im Mitteilungsblatt)
  • Formular "Ansuchen um Beurteilung der Masterarbeit"
  • Hochladebestätigung (s. Schritt 4-5) für wissenschaftliche Arbeiten an der Universität Wien.
  • Zulassungsbescheid - wenn das BA-Studium nicht Bildungswissenschaft der Uni Wien war (Beachten: Erfüllung möglicher Auflagen)

Die Einreichung der Masterarbeit erfolgt sowohl digital (pdf) als auch in gebundener Form. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:

  1. Das Thema der Masterarbeit muss von der SPL bewilligt sein (s. Anmeldung des Masterarbeitsthemas)
  2. WICHTIG: Kontrolle der persönlichen Daten (Namensänderung, Erfassung akademischer Grade, ...) auf u:space.
  3. Die Masterarbeit muss den vorgegebenen Formvorschriften bei der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten ensprechen (s. Mitteilungsblatt).
  4. Die Masterarbeit wird vor dem Druck als pdf. für die Plagiatsprüfung hochgeladen.
  5. Der positiv erfolgte Upload wird durch eine Bestätigungsseite dokumentiert, deren
    Ausdruck (= Hochladebestätigung) unterschrieben beim Einreichen der gebundenen Arbeit vorzulegen ist.
  6. Der Bericht der Plagiatsprüfung wird an die SPL weitergeleitet, die die Arbeit dann zur Beurteilung freigibt.
  7. Die Druckversion muss mit der hochgeladenen elektronischen Version der Arbeit
    inhaltlich ident
    sein. Es wird daher dringend empfohlen, die hochgeladene elektronische
    Version für die Druckversion zu verwenden.
  8. Der Druck der Arbeit muss ebenfalls nach den vorgegebenen Formschriften (Mitteilungsblatt, III. Anhang) erfolgen.
  9. Die gedruckte Masterarbeit muss in zweifacher Ausführung im SSC abgegeben werden. Nach festgestellter Unbedenklichkeit durch die Plagiatsprüfung wird die Masterarbeit durch das SSC an die Betreuungsperson (= Gutachter*in) zur Beurteilung weitergeleitet.

 

 

Abgabe der gebundener Abschlussarbeiten außerhalb der SSC-Öffnungszeiten

Die Abgabe gebundener Exemplare Ihrer Abschlussarbeiten (Masterarbeit 2 Stück, Dissertation 3 Stück),
kann zu den Öffnungszeiten der Fachbibliothek  bibliothek.univie.ac.at/fb-bsvl/ erfolgen (vor dem Empfangsschalter, Postschrank links unten) oder Sie schicken die erforderlichen Exemplare per Post an uns.

SSC Bildungswissenschaft

Sensengasse 3a, Zimmer E.03

1090 Wien