Studienleitfaden

Seit dem WS 2009/10 ist das neue Curriculum für das Doktoratsstudium der Philosophie in Kraft (neue Studienkennzahl für ein Doktoratsstudium im Fach Philosophie: A 792 296). Für die neuen Doktoratsstudien gelten veränderte Rahmenbedingungen, die im studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien (siehe insbesondere ab § 16) festgelegt sind.

Die organisatorische Struktur und die administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Curriculums befinden sich im Aufbau. Über diesbezügliche Festlegungen werden Sie laufend informiert werden.

Ablauf des Doktoratsstudiums

Eine allgemeine Beschreibung des Studienablaufs finden Sie auf der Webseite des Doktorand_innenzentrums unter: http://doktorat.univie.ac.at


Das neue Doktoratsstudium umfasst eine Studiendauer von 3 Jahren und sieht folgenden Ablauf vor:

  1. Das 1. Studienjahr dient zur Vorbereitung des Dissertationsvorhabens, es muss im Rahmen einer fakultätsöffentlichen Präsentation vorgestellt werden.
  2. Vor der fakultätsöffentlichen Präsentation muss ein Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens (SL/D11 + SL/W1)gestellt werden:
    • Dieser Antrag sollte Betreuungszusage, Exposé der Dissertation, einen Zeitplan und eine Auflistung der erfoderlichen Ressourcen enthalten.
    • Bitte beachten Sie insbesondere das begleitende Workshop- und Trainingsangebot, das Sie auch im Vorlesungsverzeichnis (- Blättern - Kapitel 0.05) finden. Dieses Lehrangebot zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen kann vor Abschluss der Dissertationsvereinbarung wahrgenommen werden.
  3. Darauf hin folgt der Abschluss der Dissertationsvereinbarung (DZ/VO1) zwischen BetreuerIn, DissertantIn und Studienprogrammleitung des Doktoratsstudiums
    • Es sollen die zu erbringenden Leistungsnachweise im Rahmen des Curriculums (Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 bis 30 Credits, davon drei DissertantInnenseminare) enthalten sein.
    • Als Leistungen kann auch z. B. die Teilnahme an Workshops, Präsentationen bei internationalen Konferenzen, wissenschaftliche Praktika usw. vereinbart werden.
    • Die Frequenz der geplanten Gespräche mit der/dem BetreuerIn sollte ebenfalls festgehalten werden.
  4. In der nächsten Phase erfolgen sowohl die Erbringung der vereinbarten Prüfungsleistungen als auch die Anfertigung der Dissertation.
  5. Die Dissertationsvereinbarung sollte periodisch (mindestens jährlich) mit Anhängen über den Studienfortgang (Fortschrittsbericht - DZ/VO2) ergänzt werden.
    Die Veröffentlichung von Teilergebnissen des Dissertationsprojekts in wissenschaftlichen Fachmedien und deren Präsentation auf wissenschaftlichen Tagungen ist erwünscht und sollte Teil des Dissertationsprojektes sein.
  6. Vor der Einreichung der Dissertation muss ein Antrag auf Zuweisung der Dissertation an Beurteilerinnen/Beurteiler (SL/D3 + SL/D4 bei Externen Gutachtern auch ein Lebenslauf sowie eine kurze Publikationsliste) gestellt werden  (Beiblatt - word - Bildungswissenschaft)
  7. Einreichung der Dissertation (SL/D6), drei Exemplare der Dissertation, Plagiatsprüfung Hochladung der Dissertation auf u.space, Hochladebestätgigung unterschrieben an das SSC
  8. Nach Erbringung aller Leistungen und positiver Beurteilung der Dissertation durch die BeurteilerInnen folgt die Defensio (SL/P4), die öffentliche Präsentation und Verteidigung der Dissertation vor einer Kommission.