Verwendung von U-Account Mailadressen

Für die Studienorganisation nach der Zulassung haben wir in Abstimmung mit dem Rektorat und dem DSBA folgende Vorgabe für SSC festgelegt:

Studierende

sind aufgefordert, sich in administrativen Angelegenheiten direkt mit ihrer u:account-Mailadresse an Lehrende/SSCs/Studienzulassung etc. zu wenden, damit sichergestellt werden kann (und auch einfach überprüft werden kann), dass die SenderInnen auch die Berechtigung haben, personenbezogene Informationen über sich selbst zu erhalten.
Unser Ziel ist es daher: Informationen und Kommunikation mit u:account-Mailadressen.
Wer auf ein Mail an die u:account-Mailadresse eine Weiterleitung an eine private Mailadresse aktiviert hat und mit der Weiterleitungsadresse antwortet, erhält auch Informationen. Wir sind allerdings auch hier vom Datenschutzbeauftragten angehalten - vorsichtig mit privaten Mailadressen umzugehen - daher wird im Zweifel die Antwort an die u:account-Mailadresse gesendet.

StudienwerberInnen,

die noch keine Mailadresse beim Account dabei haben, kommunizieren in Studienzulassungsangelegenheiten ausschließlich über die bei der Registrierung angegebene (private) Adresse, bis es zu einer Zulassung kommt.

Interessierte/Alumni/AbbrecherInnen,

die nicht zugelassen sind, erhalten allgemeine Informationen über Prozesse weiterhin auch an die private Mail mit der besonderen Regelung, dass keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden dürfen.