Allgemeine Information zu Anerkennungen

Hinweise und Informationen zu den Kriterien für die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie  in der Übersicht der Studienpräses.

Für alle Anerkennungen sind Fristen zu beachten:

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

European Credit Transfer System (ECTS)

Grundsätzlich streben BA- und MA-Studienprogramme eine erhöhte Mobilität von Studierenden an. Zur Vergleichbarkeit des Arbeitspensums ("Workload"), das Studierende bewältigen müssen, um eine bestimmte Lehrveranstaltung zu absolvieren, wurde daher das "European Credit Transfer System" (ECTS) eingeführt, das die Mitnahme von Studienleistungen von einer Universität zu einer anderen erleichtert. Damit wird das Ausmaß von Studienleistungen europaweit definiert.

Bei Anerkennungen ist neben den ECTS-Punkten vor allem die inhaltliche Gleichwertigkeit von Studienleistungen den Studienplanpunkten aus den Studienplänen der Bildungswissenschaft zu prüfen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungen § 78


Neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen: Informationen des Büro Studienpräses

 

Informationen zum Prozess der Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen finden Sie hier.

Anerkennungsverordnung - Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Version 2018)

Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Bildungswissenschaft (Version 2011) (A 033 645) für das Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Version 2018) (A 033 645) - Wiederverlautbarung - Nr. 225 am 27.07.2018
mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2017_2018/2017_2018_225.pdf

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